Grüne beantragen ökologische Aufwertung der Wegerandstreifen

Die Agrarlandschaften sind Lebensraum für viele wildlebende Tier- und Pflanzenarten. Durch die Intensivierung und Monotonisierung der Landwirtschaft ist die Artenvielfalt seit Jahren stark rückläufig. Dies lässt sich nicht mehr leugnen, wird es doch durch viele staatliche Stellen bestätigt.

Hierzu trägt auch die Gemeinde bei, indem sie die Wegeränder mulcht und so die Verbreitung vieler Pflanzen verhindert. Verstärkt wird dieses Problem, indem sie zulässt, dass viele Randstreifen von den Besitzern der angrenzenden Agrarflächen überpflügt und widerrechtlich landwirtschaftlich genutzt werden.

Es ist notwendig, nach Möglichkeiten zu suchen, wie für die verschiedenen Tier- und Pflanzenarten Lebensräume gesichert und die Biodiversität verbessert werden können.

Deshalb beantragen die Grünen nach Alternativen zum Mulchen der Wegerandstreifen zu suchen und das Überpflügen der Wegerandstreifen zu verhindern.

Durch die Sicherung der Wegerandstreifen können Saum- und Vernetzungsbiotope entstehen, die vielen Tier- und Pflanzenarten den Lebensraum zurückgeben, den sie benötigen. Auf diese Weise würde ein wichtiger Beitrag für den Naturschutz geleistet. Die Arbeit soll in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Landwirten erfolgen um eine nachhaltige Lösung zu erreichen und umzusetzen.

Für die Region Börde Oste-Wörpe wurde in enger Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft ein Leitfaden entwickelt, mit dem überpflügte Wegerandstreifen wieder hergerichtet werden sollen. Dieser Leitfaden bietet wertvolle Informationen, wie dieses Ziel gemeinsam mit allen Beteiligten erreicht werden kann. Er ist als Anlage beigefügt.

Der Kreis Coesfeld hat ebenfalls auf diesen "illegalen" Ackerbau in seinem Zuständigkeitsbereich reagiert. Gemeinsam mit den Städten und Gemeinden wurde eine Flächenkulisse für die Eigentumsverhältnisse ermittelt und im Zuge dessen festgestellt, dass die Landwirtschaft kreisweit rund 212 Hektar öffentlichen Grundes auf widerrechtliche Weise nutzt. Allein in Dülmen sind demnach 300 Fälle dieser sogenannten „Übernutzungen“ festgestellt worden.

Vor diesem Hintergrund hat auch die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Anfrage an den Landrat gerichtet, die ebenfalls als Anlage angehängt ist. Eine Abstimmung der Vorgehensweise zwischen Kreis und Gemeinde sollte unserer Meinung nach geprüft werden.

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