Gartenmauer gegen Pflanzstreifen

Es ist schon verwunderlich, dass über ein Thema, welches bereits mehrfach im Bau- und Planungsausschuss behandelt worden ist und das sicherlich viele Bürger interessiert, in der Presse bisher nicht berichtet wurde, teilen die Grünen mit. Ist es vielleicht etwas heikel?

Auslöser ist eine Gartenmauer, die im Baugebiet „Auf Stieneckers" auf einem Grundstück der Gemeinde durch einen Anlieger errichtet worden ist, das laut Bebauungsplan als 8 Meter breiter Pflanzgebotsstreifen ausgewiesen ist. Den Anliegern wurde durch die Gemeinde ein Nutzungsrecht dieses Pflanzstreifens eingeräumt, was dazu geführt hat, dass der Streifen mittlerweile "zweckentfremdet" wurde und seine Funktion als ökologische Ausgleichsfläche in keinster Weise mehr erfüllt. Die Überlassung eines Nutzungsrechts für vergleichbare Pflanzstreifen ist bisher durchaus üblich gewesen, führt aber in der Regel dazu, dass diese Hecken entfernt bzw. erst gar nicht gepflanzt werden. Dadurch verlieren die Flächen ihren Zweck und Betroffene verstoßen gegen geltendes Recht, worum es sich auch bei Festsetzungen des Bebauungsplanes nun mal handelt.

Aus diesen Gründen fordern die Grünen seit Jahren in den Baugebieten keine Pflanzstreifen festzulegen, sondern einen externen ökologischen Ausgleich auszuweisen. Dadurch wird verhindert, dass Anlieger solcher Pflanzgebotsstreifen zu einem rechtswidrigen Verhalten verleitet werden, ihnen ein freier Gestaltungsspielraum ihrer Gärten gesichert wird und es wird gewährleistet, dass ein tatsächlicher ökologischer Ausgleich erfolgt. In diesem Fall ist es aber so, dass der Bau- und Planungsausschuss in seiner jüngsten Sitzung mit 8 gegen 1 Stimme entschieden hat, den Bebauungsplan so zu ändern, dass zwar der Erhalt der Mauer ermöglicht wird, die Festsetzung des Pflanzstreifens aber bestehen bleibt. Dem Erhalt der Gartenmauer könnten die Grünen auch zustimmen, wenn das gemeindeeigene Grundstück an den Anlieger und seine ebenfalls betroffenen Nachbarn veräußert, ein externer ökologischer Ausgleich festgesetzt und das Pflanzgebot aufgehoben würde. Der Anlieger hat zum Ankauf sogar seine Bereitschaft erklärt. Hierbei handelt es sich immerhin um eine Fläche von jeweils ca. 200 Quadratmeter, die den Anliegern unentgeltlich zur Gartennutzung zur Verfügung gestellt wird.

Die Grünen können nicht nachvollziehen, dass im Normalfall Interessenten viel Geld für den Quadratmeter Baugrundstück zahlen müssen, um ihn als Garten zu nutzen und auf der anderen Seite einzelnen Bürgern mehr als die Hälfte ihres Gartens unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Diese Ungleichbehandlung muss unbedingt vermieden werden.

Die Grünen sind sich darüber im Klaren, dass es in den bestehenden Baugebieten auch andere vergleichbare Fälle, wenn auch nicht in diesem Ausmaß, gibt und appellieren an die betroffenen Grundstückseigentümer, im Sinne des Gemeinwohls ein Angebot der Gemeinde zum Kauf der entsprechenden gemeindeeigenen Parzellen zu überdenken und letztendlich anzunehmen oder die Pflanzgebote im Bebauungsplan zu beachten.

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