Ist das das Ende für die Startbahnverlängerung des FMO???

Gericht erklärt Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat heute sein Urteil über die Klage des Naturschutzbundes gegen die Startbahnverlängerung des FMO gesprochen. Demzufolge hat das Gericht "der Klage weitgehend stattgegeben". Der Planfeststellungsbeschluss zur Startbahnverlängerung wurde aufgrund von Mängeln für rechtswidrig erklärt, was zur Folge hat, das die Startbahn bis auf weiteres nicht verlängert werden darf.
Dies ist ein großer Erfolg für den Naturschutzbund, der so nicht unbedingt zu erwarten war und wir sind über den Beschluss erleichtert und sehr zufrieden, machte Jörg Berlemann deutlich.
Der FMO konnte das Gericht nicht davon überzeugen, das am FMO tatsächlich in Zukunft Interkontinentalverkehr etabliert werden kann, was für das zwingende öffentliche Interesse notwendig gewesen wäre. Die Grünen sind froh, dass das Gericht erkannt hat, mit welchen geschönten Gutachten der FMO den bisherigen Planfeststellungsbeschluss erschlichen hat. Dafür haben die Vertreter des FMO jetzt die Quittung bekommen.
Auch wenn das Gericht nicht in allen Belangen den Argumenten des Nabu folgen konnte, sehen wir ihn als ganz klaren Gewinner.
Die Grünen sind davon überzeugt, dass ein ergänzendes Verfahren, mit dem die Mängel des Planfeststellungsbeschlusses geheilt werden können, noch deutlicher werden lässt, dass sich am FMO kein Interkontinentalverkehr etablieren lässt. Dies würde dann das Aus der Startbahnverlängerung bedeuten. Man kann dem Nabu für seine Klage nur dankbar sein, sorgt er nicht nur für den weiteren Schutz eines bedeutenden Naturschutzgebietes, sondern durch ihn wird hoffentlich ein weiteres Millionengrab verhindert und die Gesellschafter des FMO sparen 120 Mio. € an Steuergeldern. 
Die Grünen machen aber auch deutlich, dass sie zum derzeitigen Ausbau des Flughafens stehen und erkennen ihn als Wirtschaftsfaktor an, der den Bedarf der Region in ausreichendem Maße bedient. Die Vorstellungen jedoch, mit  Interkontinentalflügen die Fluggastzahlen in die Höhe schnellen zu lassen, halten sie für absurd.

Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts

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