Stellungnahme zum Regionalplan, Lob aber auch Kritik

Die Ladberger Fraktion der Grünen hat der Stellungnahme der Gemeinde zur Fortschreibung des Regionalplans zugestimmt, obwohl die Grünen nicht mit allen Punkten übereinstimmen. Im Großen und Ganzen spiegelt die Stellungnahme jedoch die Interessen unserer Gemeinde wieder und es ist sicherlich der Verdienst von Ingo Kielmann, dass alle Fraktionen des Rates der Stellungnahme zugestimmt haben. Das war gute Arbeit. Man kann nur  hoffen, dass die Anregungen der Gemeinde von der Bezirksregierung auch ernst genommen werden und letztendlich im neuen Regionalplan Berücksichtigung finden, vor allem, wenn alle Fraktionen einmütig für den Verwaltungsentwurf stimmen sollten.

Der Punkt, der in der Ladberger Bevölkerung sehr viel Aufregung erzeugt hat, ist verständlicher Weise die geplante Bahnlinie zum FMO. Grundsätzlich sind die Grünen der Meinung, dass eine Bahnlinie für die Mobilität der Bevölkerung und für den Güterverkehr die besten Voraussetzungen bietet, gilt die Bahn doch auf dem Land als der ökologisch vorteilhafteste Verkehrsträger.  Für die zukünftige Entwicklung eines Ortes wird ein Bahnanschluss  ein entscheidender Faktor sein. Nicht umsonst wird in vielen Orten über die Reaktivierung alter Strecken nachgedacht. Deshalb lehnen die Bündnisgrünen eine Bahnlinie, die durch Ladbergen führt, nicht grundsätzlich ab.

Aber man muss natürlich auf die Details achten. Die geplante Trasse, die südlich an Ladbergen vorbeiführt, schränkt nicht nur die letzte Entwicklungsrichtung, die  der Gemeinde noch bleibt, erheblich ein, sie durchschneidet auch schönste Münsterländer Parklandschaft, bedroht Höfe in ihrer Existenz und macht einen Anschluss des Industriegebietes Hafen unrealistisch. Aus diesen Gründen wird die geplante Trassenführung abgelehnt und es wird eine alternative Lösung unter Einbeziehung einer Anbindung des Industriegebietes Hafen gefordert.

Hinzu kommt die Überlegung, wie realistisch ist eigentlich ein Bahnanschluss des FMO, denn nur deshalb soll die Strecke ja gebaut werden. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering und man ist davon überzeugt, dass die Fertigstellung nicht mehr erlebt wird. Aufgrund des OVG-Urteils ist der Bau der Startbahnverlängerung in weite Ferne gerückt, wenn nicht gestorben. Der Bedarf eines unterirdischen Bahnanschlusses ist damit auch nicht mehr begründbar;  von den Investitionskosten, die geschätzt doppelt so hoch sein werden, wie die geplante Startbahnverlängerung, mal ganz abgesehen. Deshalb stimmen die Grünen ebenfalls mit der Forderung überein, auf eine zeichnerische Darstellung der Trasse im Regionalplan zu verzichten. Sie würde nur die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde einschränken.

Um den ÖPNV zu verbessern muss auf die mittelfristige Optimierung des Busverkehrs, insbesondere der S 50-Linie, der Fokus gelegt werden und man muss dafür sorgen, dass sie durch den Ort geführt wird. Und diese Forderung nimmt die Stellungnahme der Gemeinde auf.

Ein Kritikpunkt sind die geforderten Flächenbedarfe. Hier wird nicht gekleckert, hier wird geklotzt. Werden  der Gemeinde im Regionalplan 13 zusätzliche Hektar an allg. Siedlungsbereichsflächen zugestanden, werden in der Stellungnahme 23 ha gefordert.
Vorrangiges Ziel einer nachhaltigen Entwicklung sollte es aber sein, den Flächenverbrauch so gering wie möglich zu halten. Hierauf wird in der Stellungnahme leider kein Bezug genommen. Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels, der auch Ladbergen ohne Frage treffen wird, ist die Forderung überzogen, nicht begründbar und unglaubwürdig. Im Wahlkampf zur Kommunalwahl wurde mit dem Slogan „Innen wohnen – außen schonen" Werbung gemacht. Davon ist nichts mehr zu spüren.
Die in der Stellungnahme enthaltene Forderung nach einer flexiblen Ausweisung der Flächenbedarfe ist wichtiger, um auf konkrete Flächenangebote reagieren und freier  verhandeln zu können.

Auch die Forderung nach einem 20-prozentigen Aufschlag der zugestandenen Flächen für gewerbliche und industrielle Nutzung ist nicht nachzuvollziehen, hat doch die Bezirksregierung der bisherigen Forderung nach 20 ha entsprochen.

Ein 2. Kritikpunkt ist die Ausweisung der Flächen „zum Schutz der Natur".
Es fällt auf, dass der Bereich der Mühlenbachaue vor dem Ort in seiner gesamten Länge als Fläche „zum Schutz der Natur" ausgewiesen ist, der Bereich vom Ort bis zum Dortmund-Ems-Kanal aber gar nicht. Dies ist nicht nachvollziehbar, sind diese Flächen sicherlich genau so schützenswert. Dies stützt auch die Aussage der Unteren Landschaftsbehörde, die ebenfalls eine entsprechende Ausweisung fordert. Man hätte es gerne gesehen, wenn dies auch in die Stellungnahme mit aufgenommen worden wäre. Die Forderung, dass diese Ausweisungen in Abstimmung mit der Landwirtschaft und den Grundstückseigentümern erfolgen sollen, werden slebstverstädnlich unterstützt. Hierfür wäre im Rahmen einer späteren unter Schutzstellung der Vertragsnaturschutz das geeignete Mittel.

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