Ladbergern liegt das Naturschutzgebiet „Hölter Feld“ am Herzen

Den Ladbergerinnen  und Ladbergern liegt der Erhalt des  Naturschutzgebietes „Hölter Feld“ am Herzen. Das zeigten annähernd 60 Besucher im Rahmen der Informationsveranstaltung der Ladberger Bündnisgrünen zu diesem Thema, die in der Begegnungsstätte „Bei Buddemeier“ stattfand.

Zu Beginn der Veranstaltung stellte Dr. Peter Schwartze die Bausteine des Vertragsnaturschutzes vor und deren Wirkung auf die biologische Vielfalt. Anhand eines Vergleichs mit dem Naturschutzgebiet in Saerbeck wurden die unterschiedlichen Arten der Unterschutzstellung und ihre Folgen deutlich gemacht. In Saerbeck wurde ein langfristiger Schutz durch den Ankauf von Naturschutzflächen gewährleistet, der in den letzten 20 Jahren zu einer erheblichen Verbesserung  der Brutbestandentwicklung und der Artenvielfalt geführt hat. In Ladbergen wurden die Flächen überwiegend im Rahmen von Bewirtschaftungsverträgen gesichert, die sich alle 5 Jahre verlängern. „Dies hat auch bislang gut funktioniert“, machte Christian Kipp deutlich. So ist die Population des Brachvogels im Hölter Feld in den vergangenen 20 Jahren ebenfalls stark gestiegen, sie ist jetzt aber wieder rückläufig. Der Anstieg der Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen, zu denen die Biogasanlagen  in erheblichem Maße beigetragen haben, hat dazu geführt, dass viele Verträge aus wirtschaftlichen Gründen nicht verlängert wurden. So wird nach dem derzeitigen Stand für ein Hektar Fläche vom Land eine Entschädigung von ungefähr 500 € pro Jahr gezahlt. Wenn man bedenkt, das im Kreis Steinfurt bereits für Ackerflächen ein Pachtpreis von 1.000 € und mehr erzielt wird, ist die Nichtverlängerung der Verträge nachvollziehbar. Nach derzeitigem Stand sind von insgesamt 392 ha Verträge über 96 ha nicht verlängert worden, das ist ein Viertel des Gesamtbestandes. Dr. Peter Schwartze betonte mehrfach, dass den Grundstückseigentümer kein Vorwurf zu machen sei. „Hier müssen höhere Entschädigungen gezahlt werden, um den Anreiz wieder zu erhöhen“. Dies hat der grüne Umweltminister, Johannes Remmel in Abstimmung mit der EU auf der vor kurzem in Münster stattgefundenen Artenschutzkonferenz auch zugesagt, nur die Höhe hat er nicht verraten. Auf Nachfrage, ob im Fall einer Vertragsverlängerung der Ackerstatus, den viele Flächen noch besitzen, verloren gehen kann, betonte Schwartze, dass bei einer Vertragsverlängerung eine Verschlechterung der Vertragsbedingungen nicht eintreten darf.

Als Alternativen zum Vertragsschutz wurden noch die Ausweisung von Kompensationsflächen und der Ankauf von Flächen genannt, die ebenfalls einen langfristigen Bestandsschutz gewährleisten. „Es mangelt nicht am Geld, sondern an der Bereitschaft Flächen zu verkaufen“, so Dr. Schwartze.

Auf die Frage, ob durch eine Freigabe der Krähenjagd die Gelege nicht besser geschützt werden können, waren die Referenten der Ansicht, dass eine Bejagung der Krähen keine Verbesserung der Situation ergeben würde, sondern eine Sogwirkung auslöst. „Die Krähen gehen dahin, wo sie Futter finden und das sind die Maisäcker“. Außerdem sei festgestellt worden, dass 80 % der Nester nachts durch Marder und Co. ausgenommen würden.

„Wenn das Ziel sein soll, eine Artenvielfalt in unserem Naturraum zu erhalten, kommen wir an einer extensiven Nutzung  von Flächen, die entschädigt werden muss, nicht vorbei“, lautet die Kernaussage der Referenten.

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