Bebauungspläne sollen ökologischer werden

Nach § 1 und § 1a des Baugesetzbuches sind im Rahmen der Bauleitplanung auch die Belange des Umwelt- und Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Der Klimawandel und das Artensterben machen es deshalb umso dringender, für die Aufstellung von Bebauungsplänen Richtlinien aufzustellen, die die ökologischen Belange berücksichtigen.

Die festzulegenden Standards sind als eine Selbstverpflichtung der Gemeinde zu verstehen und gehen bewusst über die gesetzlichen Standards hinaus. Die Gemeinde sollte hiermit ihrer Verantwortung und ihrem Ziel, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern, im Rahmen der Bauleitplanung gerecht werden.

Aus diesem Grund stellen wir folgenden Antrag:

Die Verwaltung erarbeitet einen Katalog von Standards zur Beachtung ökologischer Belange im Rahmen der Bauleitplanung.

Begründung:

Um dem Klimawandel entgegenzuwirken und die Artenvielfalt zu fördern müssen wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, die in unserer Verantwortung liegen und diese Situation verbessern können. Bei der bisherigen Aufstellung von Bebauungsplänen wurden unserer Ansicht nach, die ökologischen Belange bei Weitem nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt. Wenn es darum ging, ökologische gegen ökonomische Kriterien abzuwägen, wurde bisher immer der Ökonomie der Vorrang gegeben. Dass kann so nicht weitergehen. Hier muss im Bewusstsein aller Beteiligten ein Umdenken stattfinden, ansonsten werden wir unserer Verantwortung gegenüber unseren Kindern und den zukünftigen Generationen nicht gerecht.

Eine Wiederholung der Gewerbeflächen-Ausweisung, wie im Rahmen der Erweiterung des Gewerbegebietes Espenhof, darf es nicht geben. Hier wurden aus rein ökonomischen Gründen wertvollste naturschutzrelevante Flächen vernichtet.

Es ist unserer Ansicht nach zu prüfen, ob es nicht sinnvoll ist, VOR der Überplanung einer Fläche, ein umwelt- und artenschutzrechtliches Gutachten in Auftrag zu geben, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Auch die Ausweisung von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen innerhalb der Planflächen sollte es nicht mehr geben, weil die Umsetzung der Maßnahmen nicht kontrolliert wird und sie bisher nur dazu diente, die Kosten zu minimieren.

Die Möglichkeiten, die auszuweisenden Flächen ökologisch aufzuwerten, sind sehr vielfältig. Angefangen von der Dachbegrünung, über energetische Maßnahmen, der Ausrichtung der Gebäude, Baumaterialien, Versiegelung von Flächen, Bepflanzungen der Gärten, Versickerung von Niederschlagswasser bis zur Straßenbeleuchtung gibt es eine Vielzahl an Verbesserungsmöglichkeiten. Und diese sollten wir nutzen.

Wird ein Planungsbüro mit der Überplanung einer potenziellen Baufläche beauftragt, so muss die Umsetzung entsprechend der Richtlinien erfolgen. Die anzuwendenden Standards stellen dabei aber keinen abschließenden Katalog ökologischer Belange dar, sondern sollten je nach Gegebenheiten des Plangebietes ergänzt werden.

Daneben möchte die Grünen den im Internet nachzulesenden Bericht „Klimaschutz in der verbindlichen Bauleitplanung“ vom Deutschen Institut für Urbanistik (difu) ans Herz legen, in dem das Thema sehr ausführlich von allen Seiten beleuchtet wird.



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