Am 02. September 2012 hat der Länderrat der Bundespartei Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, eine Urwahl zur Benennung von zwei SpitzenkandidatInnen für die Bundestagswahl 2013 durchzuführen. Bei dieser Urwahl kann jedes Mitglied der Partei bis zu 2 Stimmen vergeben. Dabei dürfen nicht 2 Stimmen auf 2 männliche Bewerber und nicht beide Stimmen auf 1 Person vereint werden.
Folgender Zeitplan ist vorgesehen:
10. September 2012 Stichtag für die Ermittlung der stimmberechtigten Mitglieder
10. – 16. Sept. 2012 Bewerbungsphase, bewerben können sich alle Mitglieder, die das
passive Wahlrecht besitzen.
17. September 2012 Veröffentlichung der Bewerber
Ab 18. Sept. 2012 Vorstellung der Bewerber vor Ort
Ab 08. Okt. 2012 Versendung der Urwahlunterlagen
30. Oktober 2012 Einsendeschluss der Urwahlunterlagen
04. – 09. Nov. 2012 Auszählung der Stimmzettel und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Bisher haben fogende Mitglieder ihre Kandidatur angekündigt:
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