Hitzeschutz auf Kinderspielplätzen

Grüne stellen Antrag an den Rat

Steigende Temperaturen sind spürbare Auswirkungen des Klimawandels. Klimamodellierungen zeigen, dass in Deutschland zukünftig mit länger anhaltenden Hitzeperioden und somit einer steigenden Anzahl heißer Tage zu rechnen ist.
Hohe Temperaturen und direkte Sonneneinstrahlung belasten und schädigen den menschlichen Körper direkt, Kreislaufprobleme oder Sonnenbrände können die Folge sein. Jeder einzelne Sonnenbrand erhöht das Risiko, später einmal an Hautkrebs zu erkranken. Insbesondere die noch empfindlichere Haut von Kindern muss daher geschützt werden. Darüber hinaus ist es bei hohen Temperaturen unerlässlich, ausreichend frisches Wasser zu trinken, um hitzebedingte Gesundheitsschäden wie Dehydrierung, Kreislaufproblemen etc. vorzubeugen.

Deshalb haben die Grünen einen Antrag gestellt, zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Kinder auf den Kinderspielplätzen besser vor Hitze zu schützen.

Bei der Frage des Hitzeschutzes sollten also sowohl das Thema Beschattung als auch die Versorgung mit Trinkwasser berücksichtigt werden.

Im Folgenden einige Vorschläge für mögliche Hitzeschutzmaßnahmen auf oder in der Nähe von Spielplätzen.

Für eine optimale, langfristige Beschattung sollte eine zusätzliche Bepflanzung mit möglichst hitzeresistenten, schattenspendenden Bäumen erfolgen. Um auch in den nächsten Jahren bereits eine Beschattung anbieten zu können, sollte zusätzliche an ausgewählten Standorten (z.B. Max&Moritz-Spielplatz oder Spielplatz „Zur Woote“) die Installation eines Sonnensegels o.ä. erwogen werden.
Um die Versorgung mit Trinkwasser zu gewährleisten, schlagen wir vor, im Bereich „Gute Stube“/Eisdiele/Max&Moritz-Spielplatz einen Trinkbrunnen zu installieren, möglicherweise außerdem im Friedenspark im Bereich der Spielarena 12+. Einer EU-Richtlinie „über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ folgend, ändert die Bundesregierung aktuell das Wasserhaushaltsgesetz dahingehend, dass „Leitungswasser zur Nutzung als Trinkwasser an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist“(vgl. https://www.bmuv.de/gesetz/entwurf-eines-zweiten-gesetzes-zur-aenderung-des-wasserhaushaltsgesetzes, Stand 22.4.23). Städte und Gemeinden werden hierdurch dazu verpflichtet, den Bürgern im öffentlichen Raum Zugang zu Trinkwasser zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund sollten auch Fördermöglichkeiten hierfür eruiert werden.

Auch andere Maßnahmen, wie die Beteiligung an der Initiative „refill Deutschland“ oder auch die Installation von Wasserspielen oder Matschanlagen könnten zum Hitzeschutz beitragen und sollten erwogen werden.

Als erste, kurzfristig zu realisierende Maßnahme bietet sich die Installation von Infotafeln auf den Spielplätzen an, die Hinweise zu Sonnenschutz wie Kopfbedeckung, geeigneter Kleidung und Sonnencreme sowie dem ausreichenden Trinken geben.

Diese Vorschläge sind als unvollständige Ideensammlung zu verstehen. Die konkrete Ausgestaltung des dringend notwendigen Hitzeschutzes ist in den zuständigen Gremien zu beraten.



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